Sicherheit

Arbeitssicherheit mit System (OHSAS 18001)
  Ergebnisse
  Nutzen durch OHSAS 18001
Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz (SCC)
  Anwendungsbereiche
  Bestandteile des SCC-Konzeptes
  Nutzen des SCC-Konzeptes
Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz
  Vorteile des Arbeitsschutzes
  Leistungen zum Arbeits-/ Gesundheitsschutz
Anlagensicherheit
  Betriebssicherheitsverordnung
  Störfallvorsorge
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
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Arbeitssicherheit mit System (OHSAS 18001)

Der Präventionsgedanke ist im Arbeitsschutzgesetz verankert. Prävention kann nur erfolgreich sein, wenn die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz Bestandteil des betrieblichen Managementsystems sind.

Hierfür bietet sich die Konzeption und Methodik nach OHSAS 18001(OHSAS: Occupational Health and Safety Management Systems) an. Dies ist ein Britischer Standard, der weltweit Anerkennung findet.

Diese Norm ist - wie ISO 9001 (Qualitätsmanagement-System) und ISO 14001 (Umweltmanagement-System) - auch prozessorientiert gestaltet, so dass auch der Arbeitsschutz in die Geschäftsprozesse eingebunden und übersichtlich organisiert werden kann.

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  Ergebnisse

Jedes Unternehmen, das Arbeitnehmer beschäftigt, profitiert von einem gut organisierten Arbeits-/ Gesundheitsschutz.

Für das Ermitteln der gesetzlichen Voraussetzungen und das Umsetzen der betriebsspezifischen Anforderungen eröffnen sich im Zuge der Einführung dieses Konzeptes wirksame Methoden zur Steuerung des Arbeitsschutzes.

Die angemessene Umsetzung der gesetzlichen, versicherungstechnischen und berufsgenossenschaftlichen Regelungen ist hierbei Bestandteil eines funktionierenden Gesundheitsmanagements.

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  Nutzen durch OHSAS 18001

·         Rechtssicherheit durch das Erfüllen der gesetzlichen Anforderungen

·         Kostensenkung durch Verbesserung der Arbeitssicherheit

·         Senkung der Unfallzahlen und Ausfallzeiten

·         Motivation der Mitarbeiter durch Verantwortung und Gesundheitsvorsorge

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Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz (SCC)

In der Industrie werden zunehmend Subunternehmer (Kontraktoren) für technische Dienstleistungen (z.B. bei Neu-, Umbauten, Wartungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen) eingesetzt.

Zur Vermeidung von Unfällen, die den Produktionsablauf hemmen und dem Image schaden, muss in sicherheitskritischen Branchen der Nachweis erbracht werden, dass

·         die Organisation

·         die eingesetzten Arbeitsmittel

·         die Methoden und

·         das Verhalten des Auftragnehmers

den sicherheitstechnischen Vorgaben des Auftraggebers entsprechen.

Dieser Nachweis wird durch ein angemessenes, wirksames Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutz-Managementsystems (SGU) und eine Zertifizierung nach den SCC-Standards geführt.

Das SCC-Zertifikat gewährleistet, dass Kontraktoren sicherheitsrelevante Aufträge erhalten und auch zuverlässig und sicher ausführen können.

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  Anwendungsbereiche

Das SCC ist für Hersteller und Dienstleister in allen Industriezweigen geeignet - unabhängig davon, ob sie als Subunternehmer tätig werden. Dabei werden nationale und ggf. zusätzliche branchenspezifische Anforderungen zum Arbeits-/ Gesundheitsschutz und zur Anlagensicherheit berücksichtigt.

Das SCC-Konzept lässt sich in andere Managementsysteme integrieren.

Die zweistufige SCC-Konzeption (weniger / mehr als 35 Mitarbeiter) ermöglicht auch kleineren Unternehmen, eine wirtschaftlich verträgliche Anwendung der Methoden und eine Zertifizierung.

Für Personaldienstleister gibt es das SCP - "Sicherheits Certificat Personaldienstleistungen" mit Checklisten, die für diese Branche zugeschnitten sind.

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  Bestandteile des SCC-Konzeptes

Zur Zertifizierung wird vom Unternehmen der Nachweis geführt, dass der Umgang mit Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz folgende Hauptaspekte erfüllt:

1.       SGU-Politik, Organisation und Engagement der Führung

2.       Gefährdungsermittlung und -bewertung

3.       Personalauswahl und -entwicklung

4.       Information und Ausbildung

5.       Kommunikation und Information

6.       Regeln, Vorschriften, Projektsicherheitsplan

7.       SGU-Inspektionen / -beobachtungen

8.       Betriebliches Gesundheitswesen

9.       Einkauf und Prüfung der Materialien, Geräte und Leistungen

10.   Meldung, Registrierung und Untersuchung von Unfällen/ Zwischenfällen und unsicheren Situationen

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  Nutzen des SCC-Konzeptes

Die Methoden nach SCC nutzen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer wie folgt:

·         Ergänzung der Lieferantenbewertung durch die Sicherheitsaspekte

·         Verbesserung des Verhaltens von Auftragnehmern und Subunternehmern

·         Steigerung der Motivation durch verbindliche Strukturen und Methoden

·         Flexibilität bei der Anpassung an neue Gegebenheiten durch geregelte Abläufe

·         Rechtssicherheit durch das Erfüllen der gesetzlichen Anforderungen

·         Bessere Kommunikation zwischen den Vertragspartnern

·         Verbesserung der Arbeitssicherheit, Senkung der Unfallzahlen und Ausfallzeiten

·         Keine Mehrfachaudits durch die Auftraggeber dank eines international geltenden Standards

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Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die rechtliche Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz trägt der Unternehmer. Dieser Aufgabe wird er gerecht, wenn er die Organisation, die Einrichtungen, (Anlagen, Ausrüstung, Geräte) die Führungsaufgaben, die operativen und administrativen Abläufe so gestaltet, dass die Belastung des Personals minimiert, deren Gesundheit nicht beeinträchtigt, Gefahren beseitigt sowie präventive oderssereignisbegleitende Schutzmaßnahmen mit der höchstmöglichen Wirkung zum Einsatz kommen. Verantwortungsbewußte Unternehmer, die den Wert der menschlichen Arbeitskraft erkennen, leisten mehr als der Gesetzgeber fordert. Sie betreiben Gesundheitsmanagement, indem sie die Leistungsfähigkeit des Personals aktiv fördern.

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  Vorteile des Arbeitsschutzes

·         Kostenersparnis durch Vermeidung von Unfällen und Krankheiten

·         Vermeidung von Ausfallzeiten der Einrichtungen und Geräte

·         regelmäßige Bewertung der Arbeitsbedingungen

·         Erhalt und Steigerung der Leistungsfähigkeit

·         Rechtssicherheit bei der Umsetzung gesetzlicher Vorschriften

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  Leistungen zum Arbeits-/ Gesundheitsschutz

·         Aufbau eines Arbeitsschutz-Management-Systems nach SCC, OHRIS, OHSAS ISO 18001

·         Gefährdungsanalysen und Beurteilung der Arbeitsbedingungen

·         Sicherheitstechnische Betreuung der Anlagen und Betriebsmittel

·         Gestaltung der Arbeitsplätze nach ergonomischen Gesichtspunkten

·         Konzepte der Gesundheitsförderung zur Steigerung der Leistungsfähigkeit

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Anlagensicherheit

Produktionsausfälle durch Sicherheitsmängel kann sich ein Unternehmen heute genauso wenig leisten, wie die Gefährdung der Gesundheit des Personals. Wirtschaftliche Produktionsbedingungen bei maximaler Sicherheit für das Personal und die Anlagen ist eine komplexe Aufgabe für das Unternehmen.

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  Betriebssicherheitsverordnung

Die Betriebssicherheitsverordnung fasst die früher noch in mehreren Verordnungen geregelten Arbeitsschutzanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen zusammen. Mit der Verordnung verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, ein anwenderfreundliches, modernes und den Strukturen des EU-Rechts angepasstes Vorschriftenwerk für die Sicherheit von Arbeitsmitteln und Anlagen zu schaffen. Gleichzeitig soll die Verantwortung des Arbeitgebers und des Betreibers von Anlagen gestärkt werden.

Für den verbesserten Schutz der Beschäftigten haben Betreiber und Arbeitgeber konkretere Pflichten. Sie haben Gefährdungen zu ermitteln, die Überprüfung und Dokumentation von Arbeitsmitteln zu veranlassen und die Befähigung der Beschäftigten im Umgang mit Arbeitsmitteln sicherzustellen.

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  Störfallvorsorge

Die Störfallverordnung (12. BImSchV) hat das Ziel, schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen zu vermeiden und die Unfallfolgen für Mensch und Umwelt zu begrenzen.

Bei der Einführung in die betriebliche Praxis unterstützen wird Sie, Ihre individuelle Lösung zu realisieren und die Funktionsfähigkeit Ihres Sicherheitsmanagements sicherzustellen.

Zur Umsetzung der Störfallverordnung bieten wir folgende Leistungen an:

·         Erstellen von Risiko- und Sicherheitsanalysen

·         Erstellung von betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen

·         Erstellen und Fortschreiben von Sicherheitsberichten

·         Erstellung von Notfallplänen

·         Aufbau eines Sicherheits-Management-Systems (gem. 12. BImSchV Anhang III)

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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Chemikalien (Stoffe und Stoffgruppen), die bei ihrer Herstellung, während oder nach ihrer Anwendung in die Umwelt gelangen, können Lebewesen, insbesondere den Menschen, gefährden oder schädigen. Zum Schutz von Umwelt und Gesundheit werden Chemikalien auf ihre Gefährlichkeit hin untersucht und nach ihrer Wassergefährdung eingestuft.

Die Anlagen zur Herstellung, Lagerung und zum Umgang solcher Stoffe müssen so gebaut und betrieben werden, dass eine Gefährdung der Umwelt vermieden und Schäden bei unabwendbaren Ereignissen auf ein Mindestmaß begrenzt bleiben.

Zur Umsetzung des Wasserhaushaltgesetztes (WHG) und der Anlagenverordnung unterstützen wir Sie bei folgenden Aufgaben:

·         Betrieb von Anlagen für brennbare und nicht brennbare Flüssigkeiten

·         Lagern und Abfüllen wassergefährdender Flüssigkeiten

·         Abgrenzung von Anlagen

·         Betrieb von HBV-/ LAU-Anlagen

·         Überwachung von Rohrleitungen

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© A. K. Schuler Integrierte Managementsysteme, Eichenstraße 7b, 82110 Germering, Tel.: 089-8415114, ims.schuler@prozess-effizienz.de